Stuttgart: Das Grundgesetz der Stadt

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Verantwortungsvolle Mobilität in Stuttgart
Ein Beitrag zur Stadterneuerung
Verkehrsplanerische Begleitung: Gunter Kölz
Stuttgart: Peter-Grohmann-Verlag 2014
> verlag@die-anstifter.de
Kremmlerstraße 51 A, 70597 Stuttgart-Sonnenberg, T 0711 248 56 -77, Fax -79 -> www.die-anstifter.de

Auszug aus dem Kapitl 9: Das Grundgesetz der Stadt (S. 38 f.):

Ehe konkrete Vorschläge und Ziele für Stuttgart formuliert werden, muss das Grundgesetz der Stadt, müssen die unbedingt zu berücksichtigenden Fundamentalien, die den unverwechselbaren Charakter der Stadt konstituieren, zur Kenntnis genommen, festgelegt werden, um sie bei der Planung zu berücksichtigen. Städte  sind  unverwechselbare,  charaktervolle,  dem  Menschen,  Heimat,  ein Zuhause bietende Individuen. Städte sind das einmalige Ergebnis „des räumlichen Zusammenspiels der natürlichen geo- und  topographischen Gestalten und  deren  historischen  Überprägung  durch  die  Kulturarbeit  von  Generationen“ (Ernst Neef). Es sind die aus den naturräumlichen Gegebenheiten, der Geo-  und  Topographie,  dem  Geist,  der  Geschichte  der  Stadt  herrührenden
konstituierenden  Faktoren,  Grundkonstanten,  Fundamentalien  einer  Stadt
die stabil, kaum zerstörbar, ungeheuer strapazierfähig sind, die das Grundgesetz der jeweiligen Stadt darstellen, nicht angetastet, nicht zerstört werden dürfen, geschützt, verstärkt werden müssen. Sie konstituieren den Charakter, die „atmosphärische Mixtur“, in unserem Fall die „Stuttgart-Mixtur“, die Persönlichkeit, ja die Seele der / unserer Stadt. Es ist ihr Gedächtnis, ihre Erinnerung, ihre Identität. In Stuttgart sind es vor allem folgende Fundamentalien:

–  die naturräumlichen, die gottgeschenkten Gegebenheiten, die traumhafte
Topographie
–  die  Talmulden,  die  Hänge,  die  Bergrücken,  die  Bergkränze,  der  bewegte
Horizont
–  die  (zum  großen  Teil)  verschütteten  Gewässer,  nicht  nur  der  vergessene
Neckar,
–  die  Draufsicht  auf  die  Landschaft,  auf  große  Teile  der  Stadt,  ihre „fünfte
Fassade“,
–  die Silhouette der Stadt-Landschaft,
–  der  Grundriss  der  Stadt,  der  natürliche,  der  geschichtlich  gewordene /
gewachsene,
–  die Stadt mit ihren historisch gewachsenen Stadtteilen, Stadtquartieren,
–  die  Straßen,  Häuser,  Dächer,  Staffeln,  deren  Stuttgarter  Regeln,  Gesetzmäßigkeiten
–  die Erschließung, Verkehr, die diversen Verkehrsarten, der ruhende Verkehr,
die stadtspezifische Mobilität
–  die  historische  Dimension,  Stadtgeschichte,  die  daraus  resultierenden
Fundamentalien
–  die  geistig-gedankliche,  die  gesellschaftliche,  die  soziale,  die  kulturelle
Dimension,
–  nicht zuletzt die Bewusstseins-Landschaft der Stadt.

Diese  und  andere  Fundamentalien  stellen  das „verbindliche  Grundgesetz“,
die unverzichtbaren, die charakteristischen Werte und Tabus der Stadt dar, die
bei allen Planungen zu berücksichtigen, einzuhalten sind und nicht verletzt
werden dürfen. Politiker, Planer, Architekten, Bürgerinnen und Bürger sollten
darüber Bescheid wissen, sie beachten.


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