Verantwortungsvolle Mobilität in Stuttgart
Ein Beitrag zur Stadterneuerung
Verkehrsplanerische Begleitung: Gunter Kölz
Stuttgart: Peter-Grohmann-Verlag 2014
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Auszug aus dem Kapitl 9: Das Grundgesetz der Stadt (S. 38 f.):
Ehe konkrete Vorschläge und Ziele für Stuttgart formuliert werden, muss das Grundgesetz der Stadt, müssen die unbedingt zu berücksichtigenden Fundamentalien, die den unverwechselbaren Charakter der Stadt konstituieren, zur Kenntnis genommen, festgelegt werden, um sie bei der Planung zu berücksichtigen. Städte sind unverwechselbare, charaktervolle, dem Menschen, Heimat, ein Zuhause bietende Individuen. Städte sind das einmalige Ergebnis „des räumlichen Zusammenspiels der natürlichen geo- und topographischen Gestalten und deren historischen Überprägung durch die Kulturarbeit von Generationen“ (Ernst Neef). Es sind die aus den naturräumlichen Gegebenheiten, der Geo- und Topographie, dem Geist, der Geschichte der Stadt herrührenden
konstituierenden Faktoren, Grundkonstanten, Fundamentalien einer Stadt
die stabil, kaum zerstörbar, ungeheuer strapazierfähig sind, die das Grundgesetz der jeweiligen Stadt darstellen, nicht angetastet, nicht zerstört werden dürfen, geschützt, verstärkt werden müssen. Sie konstituieren den Charakter, die „atmosphärische Mixtur“, in unserem Fall die „Stuttgart-Mixtur“, die Persönlichkeit, ja die Seele der / unserer Stadt. Es ist ihr Gedächtnis, ihre Erinnerung, ihre Identität. In Stuttgart sind es vor allem folgende Fundamentalien:
– die naturräumlichen, die gottgeschenkten Gegebenheiten, die traumhafte
Topographie
– die Talmulden, die Hänge, die Bergrücken, die Bergkränze, der bewegte
Horizont
– die (zum großen Teil) verschütteten Gewässer, nicht nur der vergessene
Neckar,
– die Draufsicht auf die Landschaft, auf große Teile der Stadt, ihre „fünfte
Fassade“,
– die Silhouette der Stadt-Landschaft,
– der Grundriss der Stadt, der natürliche, der geschichtlich gewordene /
gewachsene,
– die Stadt mit ihren historisch gewachsenen Stadtteilen, Stadtquartieren,
– die Straßen, Häuser, Dächer, Staffeln, deren Stuttgarter Regeln, Gesetzmäßigkeiten
– die Erschließung, Verkehr, die diversen Verkehrsarten, der ruhende Verkehr,
die stadtspezifische Mobilität
– die historische Dimension, Stadtgeschichte, die daraus resultierenden
Fundamentalien
– die geistig-gedankliche, die gesellschaftliche, die soziale, die kulturelle
Dimension,
– nicht zuletzt die Bewusstseins-Landschaft der Stadt.
Diese und andere Fundamentalien stellen das „verbindliche Grundgesetz“,
die unverzichtbaren, die charakteristischen Werte und Tabus der Stadt dar, die
bei allen Planungen zu berücksichtigen, einzuhalten sind und nicht verletzt
werden dürfen. Politiker, Planer, Architekten, Bürgerinnen und Bürger sollten
darüber Bescheid wissen, sie beachten.